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Sklaven im römischen Reich
Gestern, 01:22 PM,
Beitrag #6
RE: Sklaven im römischen Reich
Bestrafungen und Konfliktlösungen

Strafen

Da Sklaven wertvolles Eigentum waren, versuchten Herren meist, dauerhafte körperliche Schäden (die den Verkaufswert minderten) zu vermeiden – es sei denn, das Vergehen war schwerwiegend.

Die gängigen Strafen lassen sich in drei Stufen unterteilen:

-  Die alltäglichen Disziplinierungen (Leichte Vergehen):
Bei Faulheit, kleinen Diebstählen oder Fehlern im Haushalt griffen die Herren (oder die Aufseher und Hausverwalter) zu Strafen, die den Sklaven demütigen und disziplinieren sollten.

Geißelung (Verberatio): Die Auspeitschung war die am weitesten verbreitete Strafe. Genutzt wurde die Knute (eine Peitsche mit Knoten) oder die Flogra (eine Peitsche, in deren Lederriemen Bleikugeln oder Knochensplitter eingearbeitet waren).

Furca (Die Gabel): Dem Sklaven wurde ein schweres, V-förmiges Holzjoch auf die Schultern gelegt, an dem seine Arme festgebunden wurden. So musste er stunden- oder tagelang im Haus oder zur Demütigung durch das Viertel gehen.

Stigma (Brandmarkung): Versuchte ein Sklave zu fliehen und wurde gefasst, brannte man ihm mit einem glühenden Eisen die Buchstaben FUG (Fugitivus = Entflohener) auf die Stirn. Manche mussten fortan auch ein unlösbares Halsband aus Eisen tragen.

- Wirtschaftliche Strafen und Strafversetzung (Mittlere Vergehen)
Wenn ein Haussklave (Familia urbana) dauerhaft rebellisch oder unzuverlässig war, entzog man ihm den Komfort der Stadtvilla. Das war für die Betroffenen oft schlimmer als eine einmalige Körperstrafe.

Mühlenarbeit(Pistrinum): Der Sklave wurde in die gewerblichen Kornmühlen versetzt. Dort musste er Tag und Nacht in Dunkelheit, Hitze und Staub schwere Steine drehen.

Versetzung auf die Latifundien: Die Abschiebung aus der Stadt auf die riesigen Agrargüter bedeutete den sozialen Abstieg und harte Arbeit ohne jede Bequemlichkeit. 

Entzug des Peculiums: Dem Sklaven wurde sein mühsam angespartes Sondervermögen weggenommen, was seine Chance auf einen eigenen Freikauf vernichtete.

Die Todesstrafen (Schwere Vergehen)

Bei Verbrechen wie Mord, Hochverrat oder der Beteiligung an einem Sklavenaufstand ging es dem Staat um Abschreckung.

 - Kreuzigung (Crucifixion): Die sprichwörtlich „sklavenmäßige Todesstrafe“ Sie war bei römischen Bürgern verboten. 

- Ad Bestias: den wilden Tieren in der Arena  vorwerfen.

- Ad Metalla: Die Verurteilung zu den Bergwerken:
Historiker bezeichnen sie oft als eine „verzögerte Todesstrafe“. 
Hierbei muss man jedoch zwischen zwei Wegen unterscheiden, wie ein Sklave in den Minen landen konnte, da das römische Recht hier eine  Trennung zog: 
- Der Sklave als verurteilter Krimineller (Servus poenae)
Beging ein Sklave ein schweres Verbrechen (wie Raubmord, Brandstiftung oder Tempelraub), wurde er von einem römischen Gericht zur Damnatio ad metalla verurteilt. In dem Moment, in dem das Urteil gefällt wurde, verlor der Sklave sogar seinen Status als Privateigentum seines Herrn. Er wurde Staatsbesitz und rechtlich als Servus poenae („Sklave der Strafe“) kategorisiert.
 Ein Servus poenae hatte jede Fähigkeit verloren, jemals wieder freigelassen zu werden.
Ein privater Sklavenhalter konnte dagegen widerspenstige Sklaven nicht einfach selbst zur Mine verurteilen – aber er konnte sie an private Minenbetreiber vermieten oder verkaufen.

Die Bestrafung von Sklavinnen unterschied sich im Alltag nicht von der männlicher Sklaven. Bei größeren Vergehen wurden andere Strafen angewandt:

- Der Strafverkauf in die Prostitution (Lupanar)
Das Leben in den römischen Bordelle war von permanenter sexueller Gewalt, Krankheiten und extrem niedriger Lebenserwartung geprägt.

Wenn eine Sklavin ein Verbrechen beging, das bei Männern zur berüchtigten Minenarbeit geführt hätte, griffen die römischen Gerichte zu folgenden Alternativen:

- Damnatio in opus publicum (Zwangsarbeit): Frauen wurden statt in die Minen oft zur lebenslangen Zwangsarbeit in staatliche Großbäckereien oder staatliche Webereien/Textilmanufakturen verurteilt. Die Bedingungen dort waren ähnlich grausam.
-Die Arena (Ad Bestias): Bei Kapitalverbrechen gab es keine geschlechtsspezifische Milde. Sklavinnen wurden genau wie Männer in der Arena den wilden Tieren vorgeworfen..
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