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RE: Die Ehegesetze im Alten Rom
Das Sittengesetz( Ehebruch als Staatsverbrechen)
Eine Eheschließung war ein privates Rechtsgeschäft zwischen zwei Familien. Sie wurde nicht vor dem Staat geschlossen.
Mit der Lex Iulia de adulteriis coercendis wurde Ehebruch (adulterium) jedoch von einer rein privaten Familienangelegenheit zu einem öffentlichen Verbrechen erklärt, dass vor einem eigenen Staatsgerichtshof verhandelt wurde.
Der Ehemann war gesetzlich verpflichtet, sich von einer untreuen Ehefrau scheiden zu lassen und sie anzuzeigen, ansonsten machte er sich selbst wegen Kuppelei strafbar.
Vätern und Ehemännern wurde unter strengen Bedingungen ein straffreies Tötungsrecht gegenüber dem Liebhaber eingeräumt, sofern dieser auf frischer Tat ertappt wurde.
Was galt gesetzlich als Ehebruch?
Das antike "adulterium" unterschied sich von dem modernen Verständnis; schon weil eine fundamental rechtliche Doppelmoral bei der Verurteilung von Mann und Frau herrschte.
Im klassischen römischen Recht war Ehebruch exklusiv an die Ehefrau gebunden: Adulterium lag nur vor, wenn eine verheiratete und ehrbare Römerin (matrona) sexuellen Kontakt mit einem anderen Mann als ihrem Ehemann hatte.
Es ging dem Gesetzgeber Augustus um die Reinheit der Blutlinie, weniger um die Moral: Es musste sichergestellt werden, dass die Erben der Oberschicht legitim waren.
Eine Matrona beging auf jeden Fall Ehebruch, ganz gleich wer der Mann war. Ihr drohten die vollen Strafen des Gesetzes.
Ein Ehemann begang keinen Ehebruch, solange er nur mit Frauen aus rechtlich "unteren " Schichten verkehrte. Straffrei war der Sex mit Sklavinnen, Freigelassenen, Prostituierte, Schauspielerinnen...
Ein verheirateter Mann beging jedoch ein Verbrechen, wenn er ein Verhältnis mit einer verheirateten Römerin gehabt hätte. In diesem Fall wurde er als Ehebrecher bestraft. Allerdings nicht, weil er seine Frau betrogen, sondern weil er in das Recht eines anderen Ehemanns eingebrochen war.
Hatte der Mann eine Affäre mit einer ehrbaren, jedoch unverheirateten Römerin, einer Witwe oder einer Jungfrau, so war das nicht adulterium, sondern stuprum (Unzucht) Das wurde ebenfalls bestraft, war jedoch eine andere Kategorie.
Sex mit den eigenen männlichen Sklaven, Freigelassenen oder männlichen Prostituierten war vollkommen legal und beeinträchtigte den Ruf eines verheirateten Mannes in keiner Weise.
Dieser Sex zählte rechtlich nicht als Ehebruch (adulterium), da Ehebruch per definitionem nur der Einbruch in eine fremde, heterosexuelle Ehe sein konnte.
Die augusteischen Gesetze zwangen Männer im Alter von 25 bis 60 Jahren, verheiratet zu sein und Kinder zu zeugen. Wie ein Römer sein Privatleben, sofern er nicht Ehebruch oder Unzucht verübte, gestaltete, war dem Staat egal, solange der Mann seine demografische Pflicht erfüllte.
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