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Die Ehegesetze im Alten Rom
Gestern, 07:38 PM,
Beitrag #5
RE: Die Ehegesetze im Alten Rom
 Exkurs: juristische " Schlupflöcher"

Römische Bürger entwickelten jedoch Lösungen, um den harten Gesetzen zu entgehen: 

- Verlobungen mit Kindern: Da verlobte Männer rechtlich als „auf dem Weg zur Ehe“ galten, waren sie vorübergehend von den Strafen befreit. Viele Römer verlobten sich daher mit sehr jungen Mädchen. So konnten sie die gesetzlich vorgeschriebene Ehe jahrelang legal hinauszögern. ( Dieses Schlupfloch wurde geschlossen, in dem die Dauer einer Verlobung auf zwei Jahre begrenzt wurde) 

- Scheinehen und sofortige Scheidungen: Paare heirateten rein formell, um rechtliche Hürden oder Testamentsfristen zu umgehen, und ließen sich kurz darauf wieder scheiden.( Um Schnellscheidungen zu verhindern,  wurde die Präsenz von sieben erwachsenen römischen Bürgern als Zeugen zwingend vorgeschrieben, vor denen die Heiratsurkunden (tabulae) physisch zerbrochen werden mussten. Der Staat holte die Privatsphäre damit ins Licht der Öffentlichkeit, was Absprachen erschwerte)

- Adoptionen zur Vortäuschung von Kinderreichtum: Um in den Genuss von Privilegien für Kinderreiche (wie dem ius trium liberorum) zu kommen oder Erbschaftsstrafen abzuwenden, adoptierten kinderlose Römer im fortgeschrittenen Alter kurzfristig Erwachsene, nur um die geforderte Kinderzahl auf dem Papier vorzuweisen ( Wurde dahin geändert, dass der Adoptivvater älter sein musste als das Adoptivkind und dass später nur leibliche Kinder, die im Geburtenregister eingeschrieben waren, zählten) 

- Konkubinat (concubinatus): Eine dauerhafte, feste Lebensgemeinschaft ohne den formalen Status einer rechtsgültigen Ehe (iustum matrimonium). 
Mit der Lex Iulia de adulteriis wurde jede Form von außerehelichem Geschlechtsverkehr mit ehrbaren, freien Frauen (egal ob Jungfrau oder Witwe) als schwere Straftat kriminalisiert.
 Das Konkubinat  bot echten Schutz vor einer Anzeige wegen stuprum ( Unzucht)! Wer in einer festen, dauerhaften Partnerschaft lebte, aber eben nicht verheiratet war,  beging laut den römischen Juristen kein stuprum. Das Gesetz legte fest, dass eine Beziehung zu einer Konkubine straffrei für Beide blieb. 
So konnte auch ein Senator im Konkubinat mit einer Freigelassen zusammen leben. Das berühmteste Beispiel einer solchen Beziehung ist wohl Kaiser Vespasian und seine Freundin Antonia Caenis.
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